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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ideen ab Hof - Evelyn Aichinger

A-5303 Thalgau, Ruchtifeldsiedlung 15, Tel. (0650) 88 99 222, Fax (06235) 20267

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Unternehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen des Unternehmers gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich unter Vereinbarung des in Österreich geltenden Rechts unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Einzelne abweichende Vereinbarungen können nur im Wege der Individualvereinbarung zum Vertragsinhalt gemacht werden, die der Schriftform bedarf.

2. Angebot und Auftrag

Angebote erfolgen in EURO und enthalten die zur Zeit des Vertragsschlusses gültige Mehrwertsteuer. Bei Veränderung des Mehrwertsteuersatzes ändert sich der Bruttopreis entsprechend. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagt sind.

Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Diese ist für den Lieferumfang maßgeblich. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für den Käufer zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen (zB. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur etc). Geringfügige Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, vorbehalten. Weitergehende Änderungen und Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart werden.

Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ohne dass er die Unkenntnis zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, falls der Käufer trotz wiederholter Mahnung seine Zahlungsverpflichtungen aus früheren Verträgen nicht erfüllt. Die Annahmefrist, innerhalb der Verkäufer die Annahme des Vertrages bestätigt, beträgt 10 Tage. Solange ist der Besteller an seinen Antrag gebunden. Eine Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung ist von beiden Seiten nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig.

3. Lieferung

Nur schriftlich zugesicherte Lieferfristen und Termine gelten als vereinbart. Eine Haftung des Verkäufers für falsche, fehlerhafte oder nicht rechtzeitige Lieferung seines Vorlieferanten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Vorlieferanten. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben, sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Die Lieferungsfrist verlängert sich entsprechend, wenn vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen oder anderer Fälle höherer Gewalt beim Verkäufer oder seinen Vorlieferanten nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die genannten Umstände sind vom Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn er sich bereits im Verzug befindet.

Im Falle der vom Verkäufer zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz bis zu einem Betrag in Höhe von 10 % des Wertes der vereinbarten Lieferung oder Leistung zu verlangen, es sei denn, die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verursacht.

4. Versand und Gefahrtragung

Versandweg und Versandmittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch des Käufers auf dessen Kosten versichert. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder Teillieferungen erfolgen.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Angelieferte Gegenstände sind dann, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Anderenfalls gerät er in Annahmeverzug.

5. Zahlungsbedingungen

Die Preise (Ziff. 2) gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk. Sie beinhalten nicht die Verpackung.

Zahlungen haben sofort nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers zu erfolgen. Skonti-Zusagen gelten nur dann, wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung mit anderen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen nicht im Rückstand ist.

Der Verkäufer nimmt nach entsprechender Vereinbarung nur diskontfähige und ordnungsgemäße versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen erst an dem Tag, an dem der Verkäufer frei über den Gegenwert verfügen kann.

Soweit Zahlungsfristen gewährt werden, werden die ihnen zugrunde liegenden Forderungen des Verkäufers sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen nachträglich bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden dem Käufer bankübliche Kreditzinsen berechnet. Bei vereinbarter Teilzahlung wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit 2 aufeinander folgenden Raten in Verzug gerät, ein Akzept bei Fälligkeit nicht einlöst, über sein Vermögen oder Teile hiervon Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung angeordnet wird, Konkursantrag gestellt wird oder der Käufer die eidesstattliche Versicherung leistet.

6. Annahmeverzug

Hat der Käufer die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist der Unternehmer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür der Unternehmer eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist der Unternehmer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

7. Rücktrittsrecht des Unternehmers/unberechtigter Rücktritt des Käufers

Bei Annahmeverzug (Pkt. 6) oder anderen wichtigen Gründen, wie bei Zahlungsverzug des Käufers, ist der Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat der Unternehmer bei Verschulden des Käufers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Unternehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuerhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Käufer – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Unternehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Käufer verpflichtet, nach Wahl des Unternehmers einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen,

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch zur Sicherung für alle Forderungen, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf stehen, insbesondere auch der Forderung für Reparaturen, Ersatzteile usw. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern und gegen Diebstahl und Elementarschäden zu versichern.

Für den Fall des Untergangs bzw. der Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Ware, tritt der Käufer Entschädigungsansprüche aus dem Schadensfall gegen den Versicherer an den Verkäufer ab.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist eine Veräußerung, Verpfändung, Besitz- oder Gebrauchsüberlassung ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Gegen Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Käufer den bestehenden Eigentumsvorbehalt einzuwenden und den Verkäufer hiervon unver­züglich unter Übergabe der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, entfällt das Recht des Käufers zum Besitz der Ware. Der Verkäufer ist deshalb zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Kosten, die der Käufer anstelle der 10 %igen Pauschale zu tragen hat, bleibt beiden Parteien vorbehalten. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderung des Verkäufers gutgebracht.

Für den Fall der ausdrücklich zugelassenen Weiterveräußerung bleibt die Vorbehaltsware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegen den Weiterverkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, sowie aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen Eigentum des Vorbehaltsverkäufers. Der Wiederverkäufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Für diesen Fall tritt der Wiederverkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten die aus dem Weiterverkauf an Dritte erworbenen Forderungen und Rechte in Höhe der Rechnungsbeträge des Verkäufers zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags von 10 % bereits jetzt an den Verkäufer ab. Der Wiederverkäufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen trotz der erfolgten Abtretung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt. Anderenfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. Zu diesem Zwecke ist der Verkäufer berechtigt, von seinem Weiterverkäufer die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen und deren Schuldner sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben sowie die Aushändigung der dazugehörigen Unterlagen zu verlangen.

9. Gewährleistung

Eine Gewährleistung für neu gelieferte Waren erfolgt nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend hiervon hat der Verkäufer, das Recht Gewährleistungsansprüche durch zweimalige Nachbesserung oder zweimalige Ersatzlieferung des gesamten Gegenstandes oder einzelner Teile nach eigener Wahl zu befriedigen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages nach seiner Wahl zu verlangen.

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. Bei gebrauchten Sachen wird nur für deren Betriebsfähigkeit bei Gefahrübergang Gewähr geleistet. Darüber hinaus wird jede Gewährleistung auch für versteckte, dem Verkäufer nicht bekannte Mängel ausgeschlossen.

Bei Aufhebung des Vertrages wegen Ansprüchen aus Gewährleistung, wie auch Geltendmachung von Schadensersatz ist die Erstattungspflicht des Verkäufers auf die Höhe des gezahlten Kaufpreises unter Ausschluss von Mängelfolgeschäden begrenzt, es sei denn, der Verkäufer hätte diese in Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.

Der Verkäufer ist zur Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen nur verpflichtet, sofern der Käufer den Vertragsgegenstand auf eigene Kosten und Gefahr überbringt. Dieser erstattet die Transportkosten, falls die Überprüfung der angezeigten Mängel eine Gewährleistungs- und Schadensersatzpflicht des Verkäufers ergibt. Hierbei wird auf Ziff. 7.1 Bezug genommen.

Verändert der Käufer den Vertragsgegenstand oder lässt er Eingriffe durch fremde Werkstätten und Monteure und sonstige Personen ohne Genehmigung des Verkäufers vornehmen, so leistet der Verkäufer nur dann Gewährleistung und Schadensersatz, soweit der geltend gemachte Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist. Hierfür trägt der Käufer die Beweislast.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, bzw. nach Gefahrübergang auf den Käufer natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse hervorgerufen wurden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen.

10. Datenschutz

Der Unternehmer und der Käufer sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

Der Unternehmer verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO sind auf der Homepage unter www.ideenabhof.at einsehbar.

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Unternehmer die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

11. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Unternehmers sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Der Verkäufer ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechts anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

12. Besondere Bestimmungen bei Kauf über unseren Webshop

12.1. Durch das Absenden der Bestellung im Webshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und diese AGB als für das Rechtsverhältnis mit dem Unternehmer allein maßgeblich an.

Der Unternehmer bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versenden einer Bestätigungs-Email. Diese Bestellbestätigung stellt nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Unternehmer dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Unternehmer eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

  • Auswahl der gewünschten Ware durch Hinzufügen zum Warenkorb
  • „Warenkorb anzeigen“ anklicken
  • „Zur Kasse“ anklicken
  • Kundendaten zu Rechnungsadresse und Lieferadresse eingeben

(Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet)

  • Lieferoptionen und Zahlungsoptionen auswählen
  • Prüfung der ausgewählten Waren und Angaben
  • Kontrollkästchen AGB und Einwilligung Datenverarbeitung anklicken
  • Korrekturen und Abbruch der Bestellung bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit möglich
  • Verbindliche Absendung der Bestellung durch Klick

auf „zahlungspflichtig bestellen“

12.2. Rücktrittsrecht des Verbrauchers gem. § 11 FAGG

Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware(n) in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absendet.

Die Rücktrittserklärung kann mittels Muster-Widerrufsformular, abrufbar auf www.ideenabhof.at auch elektronisch erfolgen.

Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können, oder deren Verfallsdatum überschritten wurde (§ 18 Abs. 1 FAGG).

Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

a) der Unternehmer die vom Verbraucher (Kunden) geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher (Kunde) eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) zu erstatten und den vom Verbraucher (Kunden) auf die Sache gemachten notwendigen unnötigen Aufwand zu ersetzen sowie

b) der Verbraucher (Kunde) die empfangene Ware zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung (einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des Verkehrswertes der Ware, zu zahlen, sofern dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurück zu führen ist.

c) der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.

12.3. Preise, Versandkosten

Die Preise sind im Webshop bei den einzelnen Artikeln angeführt. Alle vom Unternehmer genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Verkaufspreise des Unternehmers enthalten keine Kosten für den Versand. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Es werden für den Versand die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Versandart, in Rechnung gestellt. Die jeweils zur Verrechnung kommenden Versandkosten werden je nach gewählter Versandart im Warenkorb angezeigt, eine Übersicht der Versandkosten je Versandart und Gewicht der zu versendenden Ware können über einen Link im Webshop aufgerufen werden. Der Unternehmer liefert nur innerhalb Österreichs.

12.4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung kann per Barzahlung, PayPal oder Vorauskasse erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlichen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern 4% pa, bei Unternehmern 9,2% über dem Basiszinssatz. Der Unternehmer ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

12.5. Lieferbedingungen

Der Unternehmer liefert nur innerhalb Österreichs.

Zur Leistungsausführung ist der Unternehmer erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen , die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Sofern nicht in der Auftragsbestätigung anderes angegeben ist, bringt der Unternehmer die Ware innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang in den Versand. Der Unternehmer ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten.

Stand November 2020

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